Neues Heizungs-Gesetz geplant: Was passiert mit der Öl- oder Gas-Heizung?

Neues Heizungs-Gesetz geplant: Was passiert mit der Öl- oder Gas-Heizung?

Was Hausbesitzer zum Thema Gas- und Ölheizungen aktuell wissen müssen, erklärt Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH. „Gerne beraten wir auch individuell in unserer Sprechstunde Energiewende.“

Die Bundesregierung möchte das Heizen klimafreundlich gestalten und wird deshalb Hauseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zum Heizungstausch verpflichten. In der Öffentlichkeit wird derzeit viel über die neue Pflicht zum Heizungstausch und über das Heizungsgesetz gesprochen. „Wir bei Pillipp Haustechnik erleben, dass Hauseigentümer verunsichert, sind“, sagt Jürgen Pillipp, Heizungsbaumeister und Energieberater (HWK). „Deshalb erklären wir gerne die wichtigsten Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetzes.“

Denn das Gesetz bedeute eben nicht, dass automatische Aus aller funktionierenden Öl- und Gasheizungen. „Für viele Hausbesitzer gibt es teils lange Übergangsfristen“, sagt er. Aber er versteht die Verunsicherung sehr gut: Denn bislang heizt noch fast die Hälfte aller Deutschen mit Gas und rund ein Viertel mit Öl. „Die Wärmepumpe allerdings ist bei neu installierten Heizungen klar die beliebteste Technologie und sie funktioniert auch im Altbau oder in Bestandsgebäuden.“

Blog: „Wärmepumpen eignen sich auch im Altbau oder in Bestandsgebäuden“

Neues Gebäudeenergiegesetz gilt ab 1. Januar 2024: Pillipp Haustechnik bietet Sprechstunde Energiewende

Voraussichtlich ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizungsanlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. „Das bedeutet, reine Gasheizungen oder Ölbrennwertkessel können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebaut werden“, erklärt Jürgen Pillipp. Heizungen mit Wärmepumpen oder auch Hybridheizungen in größeren Gebäuden mit mehreren Einheiten seien weiterhin möglich. Bei Hybridheizungen wird hauptsächlich mit der Wärmepumpe geheizt und an besonders kalten Tagen mit fossilen Brennstoffen oder Holz-Pellets.

Jürgen Pillipp empfiehlt: Übergangsregelungen für Bestandsgebäude im Blick behalten

„Für diejenigen, die derzeit noch mit Gas oder Öl heizen, gibt es Übergangsregelungen“, erklärt Jürgen Pillipp. „Die Austauschpflicht für alte Gasthermen und Ölheizungen gilt erst ab einem Alter der Heizung von 30 Jahren. – Jüngere Gas- und Ölheizungen, die funktionieren, dürfen erst einmal bleiben.“ Auch Hausbesitzerinnen und Besitzer über 80 Jahren sind von der Austauschpflicht ausgenommen. „Die Pflicht zum Heizungstausch soll erst bei Verkauf oder Überschreiben des Hauses innerhalb von zwei Jahren zur Pflicht werden“, erklärt er. Erfahrungsgemäß ist das der Zeitraum, indem sowieso saniert werde, wenn dies die Anlage erfordere. Bei funktionierenden Anlagen gelte auch hier die 30-Jahres-Frist.

Kaputte Heizungen dürfen weiterhin repariert werden

Für kaputte Heizungen gelte: Sie dürfen repariert werden. Gehen die Heizungen irreparabel kaputt gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. Dann gilt auch hier die 65 Prozent Regel. Das heißt Gaskessel dürfen dann nur in Kombination mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Wer Fragen zur eigenen Heizung hat oder von der 30 Jahre Regelung betroffen ist, kann sich gerne bei Pillipp Haustechnik melden. „Wir beantworten gerne alle Fragen und finden gemeinsam eine geeignete Lösung für Ihr Zuhause“, verspricht Jürgen Pillipp. Mittlerweile gebe es auch immer bessere Möglichkeiten zum Einsatz von Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden und sogar im Altbau.

Weitere Informationen: www.pillipp.de/sprechstunde-energiewende

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