Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: „Wir werden gründlich beraten“

Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: „Wir werden gründlich beraten“

Das GModG erfordert einen erhöhten Beratungsbedarf. Pillipp Haustechnik ist vorbereitet und empfiehlt, auf die neuesten technologischen Entwicklungen zu setzen.

Im Koalitionsausschuss haben sich CDU und SPD im Februar 2026 auf ein neues Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetzt (GModG) geeinigt. Dieses Gesetz soll künftig das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen. Zu den wesentlichen Punkten gehören: Die Finanzierung der Förderung für die Modernisierung der Heizungen soll bis 2029 sichergestellt werden. Die 65 Prozent-Regel wird ersatzlos gestrichen. Eine „Biotreppe“ und eine „Grüngasquote“ soll dafür ergänzt werden. „Diese Grüngasquote besteht bereits im GEG“, erklärt Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH und Energieberater HWK. Die neue Form werde das Heizen mit (biogenem) Öl und Gas massiv verteuern.

In den Eckpunkten hieß es zur Grüngasquote: „Wir wollen den Hochlauf von Biomethan und Wasserstoff ab 2028 durch eine moderate Grüngasquote unterstützen. Diese startet 2028 in Höhe von bis zu einem Prozent und soll bis 2030 mindestens zwei Millionen Tonnen CO2 einsparen. Industrie und Gewerbe sollen von der Quote ausgenommen werden.“ Im Gesetz ist die Quote für biogene Brennstoffe nun ausdefiniert. Sie wird 2045 bei 100 Prozent liegen.

GModG ist ein Rückschritt

„Bereits das vorgestellte Eckpunktepapier zur Ablösung des GEG war ein Rückschritt“, sagt der erfahrene Handwerksmeister und Energieberater HWK Jürgen Pillipp. Das habe sich auch im bisherigen Gesetzgebungsverfahren nicht geändert. „Auf diese Weise werden wir die gesteckten Klimaziele nicht erreichen.“ Außerdem schaffe es neue Unsicherheiten und erhöhe den Beratungsaufwand unnötig stark.

Neue Technologie und Entwicklungen nutzen

Statt einer Erhöhung der Quote für Grüngas, empfiehlt Pillipp stärker auf neue Technologien und umweltfreundliche Heizungsarten zu setzen. „Die Möglichkeiten, welche neueste Technik, Geräte und Entwicklung innerhalb des Gebäudeenergiesektors bieten, müssen ausgeschöpft und weiterhin entsprechend gefördert werden“, sagt er. Positiv sei, dass die Finanzierung der Förderung für die Heizungsmodernisierung bis 2029 gesichert wird. „Da noch nicht klar benannt ist, ob wirklich alle Fördersätze gleichbleiben, rate ich allerdings allen, die innerhalb der nächsten Jahre einen Heizungstausch planen und auf Nummer sicher gehen wollen, die Heizungsförderung zeitnah zu beantragen“, rät Pillipp. Das neue Gesetz soll zügig beschlossen werden und bereits am 1. Juli 2026 in Kraft treten. 

Weitere Infos zum Heizungstausch mit Wärmepumpe:

Intensive Beratung zu Wirtschaftlichkeit und technischen Möglichkeiten der Anlagen

Pillipp Haustechnik wird auf das Eckpunktepapier mit verstärkter Beratung reagieren. „Was ich verspreche: Wir werden unsere Kunden weiterhin transparent beraten und für sie die beste Lösung erarbeiten: technisch wie wirtschaftlich. Im Moment bereiten wir eine Kostenaufstellung vor, die die Energiepreisentwicklung einer Wärmepumpe gegenüber den fossilen (künftig biogenen) Brennstoffen transparent aufschlüsseln wird“, so Pillipp.

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