Seit fast 100 Jahren sind wir der ehrliche und verlässliche Partner in Sachen Haustechnik im Raum Erlangen. Dabei ist die Kundenzufriedenheit unser Antrieb:

Die Bundesregierung hat die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Heizungssanierung (KfW Zuschuss Nr. 458) verändert und die Fördersätze für bestimmte Einkommensklassen erhöht. Das Team von Pillipp Haustechnik berät und wirft einen Blick auf die nun gültigen Förderbedingungen für Wohngebäude von Privatpersonen.
„Wir, und mit uns die gesamte Branche, wurden von der Ankündigung überrascht, dass die Bundesregierung die Heizungsförderung, die laut Aussage führender Politiker der Regierungsfraktion ja bis 2029 unverändert bestehen bleiben soll, nun doch in einer kurzfristigen Aktion geändert wurde“, sagt Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH und Energieberater (HWK). Anfang Juli hatte der Haushaltsausschuss jedoch dazu geänderte Förderbedingungen beschlossen. Sie sind am 21. Juli in Kraft getreten. Die positive Nachricht: „Für bestimmte Einkommensgruppen ergibt sich in diesem Jahr sogar eine Verbesserung.“
Diese Veränderungen wurden beschlossen: „Der maximale Betrag der förderfähigen Kosten wurde bereits in diesem Jahr von 30.000 auf 28.000 Euro abgesenkt und wird dann halbjährlich um je 750 Euro jeweils zum 1. Februar und 1. Agust gekürzt werden“, erklärt Jürgen Pillipp. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wurde bereits um 4 Prozentpunkte auf 16 Prozent abgesenkt und wird um weitere 4 Prozentpunkte jeweils zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres abgesenkt, bis er schließlich zum 1. Agust 2028 entfällt. „Anhand einer Berechnungstabelle können wir die jeweiligen Fördersätze im Rahmen der Beratung exakt im Vorfeld ermitteln.“
Die neue Berechnungstabelle bedeutet für fast alle Einkommensgruppen, dass sie weniger Fördermittel erhalten. Lediglich Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) profitieren zunächst von einem Plus an Fördermitteln. Sie erhalten im Jahr 2026 bis zu 22.400 Euro als Höchstfördersumme, statt bisher bis zu 21.000 Euro. In der Vergangenheit erhielten rund 20 Prozent der Anträge den Einkommensbonus. Mit der Erhöhung auf 40.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen mit Kind könnte die Zahl nun steigen.
Bei den weiteren Fördersätzen verhält es sich 2026 wie folgt: Haushalte bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (mit Kind 50.000 Euro) erhalten in diesem Jahr noch bis zu 19.600 Euro, Haushalte bis 50.000 Euro Einkommen (mit Kind 60.000 Euro) können bis zu 15.680 Euro erhalten und Haushalte über 50.000 Euro (mit Kind über 60.000 Euro) bis zu 12.880 Euro Förderhöchstsumme. In den kommenden Jahren sinken die Fördersätze und Höchstsummen kontinuierlich. „Wer also plant, sich eine umweltfreundliche, förderfähige Heizung, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe einbauen zu lassen, sollte den Antrag möglichst zeitnah stellen“, erklärt Jürgen Pillipp. „Sowohl zur Haustechnik als auch zum Thema Fördermittel beraten wir gerne.“
Seit fast 100 Jahren sind wir der ehrliche und verlässliche Partner in Sachen Haustechnik im Raum Erlangen. Dabei ist die Kundenzufriedenheit unser Antrieb:

Sehr gut 4,74 / 5,00
337 Bewertungen zwischen 2017 bis 2024 beim Institut für Kundenzufriedenheit e.V. (IfK)